Allgemeine Geschäftsbedingungen
Coworking
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Comuna co-working Berlin
Stand 25.07.2024
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
Coworking-Leistungen des Comuna-Coworking mit Standort Berlin, Ollenhauerstraße 15,
13403 Berlin, Provinzstraße 57, 13409 Berlin, und Victoria-Augusta-Allee 12-13, 13403 Berlin
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Wolobuew.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer im Sinne des § 14
BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Leistungsbeschreibung, Laufzeiten
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Comuna ist die Bereitstellung von
Coworking-Arbeitsplätzen einschließlich Internetnutzung zur Nutzung in Büro üblichem
Umfang, die Vermietung einer Geschäftsadresse, die Bereitstellung von Schließfächern sowie
die Bereitstellung von Seminar- und Konferenzräumen im Rahmen einer abgeschlossenen
Mitgliedschaft.
Grundvoraussetzung für die Nutzung der unter § 2 (1) aufgelisteten Leistungen ist der
Abschluss einer Coworking-Mitgliedschaft über das von Comuna bereitgestellte
Online-Buchungssystem, nachfolgend „Spacebring“. Das Buchungssystem ist unter folgender
Web-Adresse abrufbar: https://comuna-coworking.de/.
Ebenfalls wird eine App zur Verfügung gestellt. Diese kann man über den Apple Store und den
Google Play Store herunterladen.
(2) Folgende Mitgliedschaften werden derzeit angeboten:
Coworking – Flex-Desk
Coworking – Fix-Desk
Tageskarte
Wochenkarte
10er karte
Postservice
Büroräume
Meetingräume
Virtual office
Die Preise und Leistungen der einzelnen Mitgliedschaften sind auf der Webseite
https://comuna-coworking.de/ sowie in der downloadbaren App zu entnehmen.
Der Vertragspartner kann seine aktive Mitgliedschaft jederzeit auf einen anderen
Mitgliedschaft-Tarif wechseln. Dazu muss er den aktuell gebuchten Mitgliedschafts-Tarif über
die App kündigen und kann daraufhin ebenfalls über die App einen neuen
Mitgliedschafts-Tarif buchen.
Der Vertragspartner ist selbst verantwortlich für die richtige Auswahl des Startdatums der
neuen Mitgliedschaft und die fristgerechte Kündigung der alten Mitgliedschaft.
(3) Je nach gewählter Mitgliedschaft ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der
Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Preise und Konditionen der durch Comuna
angebotenen Coworking-Dienstleistungen sind der Tarifliste auf
https://comuna-coworking.de und der App zu entnehmen.
(4) Die Arbeitsplätze enthalten folgende Ausstattung: Tisch, Stuhl, Stromanschluss und/oder
Strom sowie (W-Lan)
(5) Der Vertragspartner hat bei der Belegung seines Arbeitsplatzes auf seinen einwandfreien
Zustand und dessen Funktionsfähigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beeinträchtigungen
sind vor Beginn seiner Arbeit im Coworking Space einem Mitarbeiter von Comuna zu melden.
Bei Nichtanzeige entfallen etwaige Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüche.
(6) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Vertragspartner nur für den bezeichneten Betrieb und
den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung durch Comuna. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt
Comuna zur fristlosen Kündigung. Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, die
Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung,
Überlastung oder sonstigen Unbenutzbarkeit, der von Comuna bereitgestellten Infrastruktur
führen oder Störungen selbiger für andere Vertragspartner und Nutzer verursachen.
(7) Arbeitsplätze im Flex-Desk-Bereich sind am Ende jeden Nutzungstages vom Vertragspartner
komplett zu räumen und gesäubert zu hinterlassen bzw. zurückzugeben. Arbeitsplätze im
Fix-Desk-Bereich sind am Ende jeden Nutzungstages vom Vertragspartner gesäubert zu
hinterlassen.
(8) Comuna übernimmt im Coworking Space keine Haftung für Gegenstände und Unterlagen des
Vertragspartners. Zur Aufbewahrung von Unterlagen und persönlichen Gegenständen können
durch den Vertragspartner Schließfächer (nach Verfügbarkeit) angemietet werden.
(9) Verträge, die vor der Einführung von Spacebring abgeschlossen wurden, bleiben bestehen.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung und erstmalige Anmeldung
(1) Die Registrierung und Buchung der Coworking-Dienstleistungen erfolgt über das
Online-Buchungssystem Spacebring mit dazugehöriger App. Der Vertragspartner muss dabei
ein Nutzerkonto anlegen und eine gültige Rechnungsadresse sowie Zahlungsmethode
angeben.
(2) Vertragspartner von Comuna, die eine Mitgliedschaft online abschließen wollen, müssen sich
vor dem Vertragsabschluss wirksam in der App registrieren und den angeführten und
ausdruckbaren Geschäftsbedingungen zustimmen. Das Passwort hat der Vertragspartner
stets für sich geheim zu halten. Das Passwort wird von Comuna nicht an Dritte weitergegeben
oder gespeichert.
(3) Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die
Registrierung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten
vorgenommen werden bzw. erfolgen. Tritt nach der erstmaligen Registrierung eine Änderung
der angegebenen Daten ein, so ist der Vertragspartner verpflichtet, die Änderungen
gegenüber Comuna unverzüglich mitzuteilen bzw. diese in seinem App-Mitgliederbereich
unverzüglich selbst zu ändern.
(4) Eventuell entstehende Kosten und/oder Schäden für ein Versäumnis trägt der
Vertragspartner der Mitgliedschaft bzw. die Buchung zusätzlicher Leistungen erfolgen nach
dem gleichen Muster.
(5) Nach der Registrierung und vor der erstmaligen Nutzung des Coworking Space müssen sich
Vertragspartner am LogIn während der Öffnungszeiten anmelden. Comuna behält sich das
Recht vor, eine Abschrift der Daten eines gültigen Lichtbild-Ausweises des Vertragspartners
zur Dokumentation zu speichern; im Fall ausländischer Dokumente kann auch die
Meldebescheinigung angefordert werde
(6) Beim ersten Besuch von Comuna werden dem Vertragspartner der Schlüssel für das
angemietete Schließfach übergeben. Der Verlust im Rahmen einer Mitgliedschaft
ausgehändigten Schließfachschlüssels ist unverzüglich zu melden. Bei Verlust werden dem
Vertragspartner 30,00 EUR netto in Rechnung gestellt. Schuldhafter Zahlungsverzug des
Vertragspartners berechtigt Comuna zur Verweigerung des Zugangs zu den Räumlichkeiten,
bis der Rückstand ausgeglichen ist.
§ 4 Vertragsdurchführung
(1) Der Abschluss einer Mitgliedschaft berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung eines
Arbeitsplatzes im bezahlten Coworking-Bereich sowie der allgemeinen Gemeinschaftsflächen,
wie die Gemeinschaftsküche im Erdgeschoss, den allgemeinen Sitzbereichen sowie der
Toiletten.
(2) Ein Arbeitsplatz besteht aus Stuhl, anteiliger Tischfläche an Großflächen sowie dem Zugriff
auf das W-Lan von Comuna. Der Vertragspartner hat nur bei einer
Fix-Desk-Monatsmitgliedschaft Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, Comuna seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen zur Verfügung zu
stellen, soweit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.
(4) Die Untervermietung an Dritte oder auch nur eine Überlassung des Coworking Space oder
der damit verbundenen Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen. Gäste dürfen lediglich in den
Gemeinschaftsflächen empfangen werden und dürfen das für den Gemeinschaftsbereich
vorgesehene Angebot nutzen.
(5) Comuna darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur
Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von
Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener
Fristsetzung, in Absprache mit dem Vertragspartner, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf
es keiner Zustimmung des Vertragspartners und keiner Fristsetzung. Der Vertragspartner ist
verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls
unverzüglich zu räumen. Sämtliche aus Versäumnissen resultierende Kosten gehen zu seinen
Lasten. (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der
Vertragspartner das Nutzungsentgelt nicht mindern.
(6) Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist
sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird
dem Nutzer berechnet.
(7) Dem Vertragspartner ist bekannt, dass es auf dem Gelände zu regelmäßigen Umbau- &
Abrissmaßnahmen durch den Grundstückseigentümer kommen kann. Dies kann zu nicht
unerheblichen Lärmbelästigungen führen. Diese stellen keinen Minderungsgrund oder
Kündigungsgrund dar. Ein aktueller Zeitplan in der Form, der Comuna bekannt ist, kann
jederzeit erfragt werden. Kurzfristige Änderungen durch den Eigentümer bleiben
vorbehalten.
§ 5 Zugangsbedingungen, Öffnungszeiten und Verhaltensregeln
(1) Zugang zum Coworking Space von Comuna wird dem Vertragspartner, je nach den
Bestimmungen der gewählten Mitgliedschaft, ganztägig an 365 Tagen im Jahr.
(2) Die Comuna verwendet ein smartes Schließsystem. Daher ist das Öffnen der Eingangstür nur
mit einem Smartphone möglich.
(3) Als Nutzungstag gilt der (angebrochene) Kalendertag des Check-In des Vertragspartners,
unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Kalendertages. Die gebuchte Leistung
steht somit ab 00:00 Uhr des gebuchten Nutzungstages bis 24:00 Uhr des selben Tages zur
Verfügung. Bei Tagestickets steht die gebuchte Leistung werktags (Montag bis Freitag) ab
09:00 Uhr des gebuchten Nutzungstages bis 24:00 Uhr des selben Tages zur Verfügung.
(4) Comuna informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot. Die
Öffnungszeiten können – soweit erforderlich und zumutbar – verlängert oder verkürzt
werden, z. B. im Falle von eigenen Veranstaltungen und Feiertagen, aufgrund von Revisionen,
Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. Comuna wird Veränderungen der Öffnungszeiten
oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen.
(5) Comuna behält sich das Recht vor, Vertragspartner im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder
allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen. Es gilt die jeweilige
Hausordnung von Comuna, die in den Geschäftsräumen aushängt.
(6) Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter von Comuna
Coworking Folge zu leisten sowie die Hausordnung zu beachten. Grobe und/oder wiederholte
Verstöße berechtigen Comuna, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche fristlose
Kündigung auszusprechen. Comuna bleibt vorbehalten, die Hausordnung im Rahmen des
Zumutbaren zu ändern.
(7) Der Vertragspartner wird gebeten, Arbeitsplätze und Räumlichkeiten aufgeräumt und sauber
zu hinterlassen. Gemeinsam genutzte Bereiche stellen keine Ablageflächen für private
Gegenstände dar. Papier und Müll sind entsprechend in den dazu vorgesehenen Mülleimern
zu entsorgen. Für nicht sachgerecht entsorgte Unterlagen und Gegenstände haftet der
Vertragspartner selbst.
(8) Vertragspartnern ist es untersagt, Flucht- und sonstige Zugangswege durch Abstellen
jedweder Gegenstände zu versperren.
(9) Eingangstüren sind stets geschlossen zu halten. Sie dürfen auch nicht nur für kurze Zeit
unbeaufsichtigt offengehalten werden. Die Öffnungs- und Schließzeiten sind dabei zu
beachten. Vertragspartner ohne gültige Mitgliedschaft und Besucher dürfen keine
Arbeitsplätze im bezahlten Coworking-Bereich besetzen oder in Anspruch nehmen.
(10)In allen Lokationen von Comuna herrscht absolutes Rauchverbot. Das Verbot gilt ebenfalls für
den Gebrauch von E-Zigaretten und Wasserpfeifen (Shishas). Vor den Eingangstüren befinden
sich geeignete Aschenbecher, die ausschließlich dafür zu benutzen sind.
(11)Im Coworking-Bereich sind Gespräche in normaler Lautstärke zu führen. Für Telefongespräche
stehen den Vertragspartner der Meetingraum der Fixbereich oder einzelne Berieche zur
Verfügung. Auch im Küchenbereich ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten.
(12)Smartphones und andere technische Geräte sind grundsätzlich lautlos zu schalten. Notebooks
und Rechner sind vor Diebstahl zu sichern bzw. beim Verlassen des Platzes mitzunehmen
oder in einem angemieteten Schließfach zu deponieren. Comuna übernimmt keine Haftung
für den Verlust von Wertsachen und Gegenständen der Vertragspartner im Gebäude.
(13)Vorrichtungen zum Abspielen von Musik dürfen nur mit Kopfhörern in angemessener
Lautstärke verwendet werden. Andere Nutzer dürfen sich nicht beeinträchtigt fühlen.
(14)Aus hygienischen Gründen und um Menschen mit Allergien zu schützen ist es leider nicht
gestattet, Haustiere oder sonstige Tiere mit in den Arbeitsbereich zu bringen. Mitnahme in
den Gemeinschaftsbereichen bleibt von der Regelung unberührt.
(15)Mitarbeiter von Comuna sind zwecks Einhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der
Hausordnung jedem Vertragspartner und Besucher zur Erteilung eines Hausverbots
weisungsberechtigt.
(16)In den Räumlichkeiten der Provinzstraße 57, sind zwei Katzen fester Bestandteil der
Belegschaft. Diese sind respektvoll zu behandeln. Jegliche Gewalt gegenüber den Tieren führt
zur sofortigen Beendigung des Geschäftsverhältnisses ohne Anspruch auf Rückerstattung.
§ 6 Tarife und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise von Comuna sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber
hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die
jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise, die auf https://comuna-coworking.de/ und
der App einsehbar sind. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu
Lasten des Vertragspartners.
(2) Der Vertragspartner ermächtigt Comuna zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per
SEPA-Lastschrift (über den Anbieter „GoCardless“), PayPal oder Kreditkarte (über den
Anbieter „Stripe“) über das Online-Buchungssystem von Spacebring. Comuna behält sich vor,
einzelne Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen auszuschließen und nicht zu akzeptieren.
(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Comuna infolge der Nichteinlösung der
Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des
Vertragspartners.
(4) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu
leisten ist, ist diese jeweils vorschüssig fällig. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig
festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Entscheidend dabei ist die Wertstellung
der Zahlung. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, hat er Comuna Verzugszinsen in
Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von
Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Im Fall des
Verzug-Eintritts ist Comuna berechtigt, die einzelnen Dienstleistungen bis zur endgültigen
Begleichung des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig zu sperren. Die Sperrung lässt die
Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten unberührt.
(5) Der Vertragspartner hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von vier Wochen nach
Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Einwände berechtigen den
Vertragspartner nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (auch nicht via
Rücklastschrift). Erkennt Comuna die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet Comuna
zuviel gezahlte Beträge dem Vertragspartner. Veranlasst der Vertragspartner eine
Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten für Comuna zu seinen Lasten und
Comuna ist zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.
(6) Comuna behält sich vor, für überlassene Sachen wie Schließfächer eine nicht verzinste
Kaution zu erheben.
(7) Sollte ein Kunde spontan in einer der Comuna vorbeikommen, kann dieser auch mit Bargeld
bezahlen. Er ist verpflichtet, einen Account in unserer App zu erstellen, so dass wir die
Bargeldzahlung eintragen können.
§ 7 Datenschutz
(1) Comuna beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) und verpflichtet sich der Einhaltung des Datenschutzes im Sinne der
Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Die Datenschutzbestimmungen von Comuna sind
unter https://comuna-coworking.de/ jederzeit online abrufbar.
(2) Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die
Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert
werden. Der Nutzer willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung
notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch
Comuna sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
(3) Der Vertragspartner stimmt der Übergabe seiner personenbezogenen Daten an das
Coworking Space Management Spacebring, einer Mitgliederverwaltungs- und
Buchungsplattform Spacebring, zu. Die Datenschutzbestimmungen des
Plattformdienstleisters können jederzeit online hier abgerufen werden: _??_. Der
Plattformdienstleister wird auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1
lit. f DS-GVO und eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DS-GVO
eingesetzt.
Des Weiteren stimmt der Vertragspartner der Übergabe seiner personenbezogenen Daten an
den Newsletter-Dienstleister „MailChimp“, einer Newsletterversandplattform des
US-Anbieters Rocket Science Group, LLC, 675 Ponce De Leon Ave NE #5000, Atlanta, GA
30308, USA, zu. Die Datenschutzbestimmungen des Versanddienstleisters können hier
abgerufen werden: https://mailchimp.com/legal/privacy/. The Rocket Science Group LLC
d/b/a MailChimp ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch
eine Garantie, das europäische Datenschutzniveau einzuhalten. Der Newsletter-Dienstleister
wird auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO und eines
Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DS-GVO eingesetzt. Einstein1 hat mit
MailChimp zudem ein „Data Processing Agreement“ abgeschlossen. Dabei handelt es sich um
einen Vertrag, in dem sich MailChimp dazu verpflichtet, die Daten unserer Nutzer zu
schützen, entsprechend dessen Datenschutzbestimmungen in unserem Auftrag zu
verarbeiten und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Dieser Vertrag kann unter
folgendem Link eingesehen werden:
https://mailchimp.com/legal/forms/data-processing-agreement/sample-agreement/.
Der Vertragspartner kann der Verwendung der personenbezogenen Daten durch diese
Dienstleister explizit und in Schriftform widersprechen.
(4) Dem Vertragspartner steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft zu widerrufen. Comuna verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der
persönlichen Daten des Nutzers, sofern diese für die weitere Vertragsdurchführung keine
weitere Relevanz besitzen und technisch möglich ist.
(5) Comuna erfasst auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f
DS-GVO die Anwesenheit der Vertragspartner in den Räumlichkeiten durch die
eigenständigen Anmeldungen der Vertragspartner im W-Lan von Comuna. Diese Daten
werden zu Sicherheitszwecken und zur Optimierung der Auslastung des Coworking Space
erhoben und gespeichert und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt
werden, nach 30 Tagen gelöscht. Comuna erhebt und speichert dabei Daten in nicht
personalisierter, anonymisierter Form. Die Daten geben somit keinen Rückschluss auf
einzelne Personen oder personenbezogene Daten und Bewegungsprofile.
(6) Nicht-verschlüsselte Inhalte können durch unsere Firewall gefiltert werden, wenn Comuna
der Ansicht ist, dass die Inhalte oder die Herkunft der Inhalte geeignet sind, die Sicherheit
und Leistungsfähigkeit der IT-Anlagen von Comuna zu beeinträchtigten.
(7) Die Räumlichkeiten von Comuna werden in den öffentlichen Bereichen durch Videokameras
überwacht. Die Aufnahmen werden für 30 Tage vorgehalten und soweit sie nicht aus
Sicherheitsgründen weiter benötigt werden, werden die Aufnahmen nach dieser Frist
gelöscht.
§ 8 Kündigungen
(1) Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Monatsende. Der Antrag auf Kündigung
muss fristgerecht über das Online-Buchungssystem Spacebring von Comuna eingegangen
sein, damit die Kündigung bereits für den Folgemonat wirksam wird. Alternativ wird die
Kündigungswirksamkeit automatisch auf den einen Monat später folgenden Monat erweitert.
(2) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe
von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für
beide Seiten und für alle Fälle unberührt.
(3) Comuna kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger
Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt
vor, wenn der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät
oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schwerwiegend und schuldhaft verletzt.
(4) Hat der Vertragspartner Anlass für eine außerordentliche Kündigung gegeben, ist Comuna
berechtigt, vorausbezahlte Mitgliedsbeiträge einzubehalten und ggf.
Schadensersatzansprüche geltend zu machen und den Vertragspartner zur weiteren
Anmietung von Dienstleistungen und Ressourcen bei Comuna auszuschließen.
(5) Gibt der Vertragspartner den Arbeitsplatz nicht fristgerecht heraus, haftet er gegenüber
Comuna für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese
über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
(6) Eine Mitgliedschaft verlängert sich automatisch nach Ablauf der Gültigkeit um einen weiteren
Monat, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wurde. Die Kündigung kann über das
Online-Buchungssystem Spacebring von Comuna vorgenommen werden und jederzeit dort
auch durch den Vertragspartner widerrufen werden.
§ 9 Gewährleistung, Haftung
(1) Der Vertragspartner hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend zu besichtigen. Er
hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden
und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des
ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB.
Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Comuna übernimmt gegenüber dem
Vertragspartner bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den
Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Vertragspartner erkennt an, dass sich der jeweils
von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor
Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
(2) In allen Fällen, in denen Comuna im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder
gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist,
haftet Comuna nur, soweit dem Unternehmen, seinen leitenden Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden,
insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen,
es sei denn, Comuna fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(3) Der Vertragspartner erklärt im Falle von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die
Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am
Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern
Comuna diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
(4) Comuna übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf
Arbeiten der Vertragspartner, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den
Vertragspartner. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, insbesondere im Rahmen der
Nutzung des W-Lans von Comuna, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen,
markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der
Vertragsbeziehung zu Comuna unterbleiben. Sofern Comuna von derartigen Rechtsverstößen
Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines
Rechtsverstoßes hält der Vertragspartner Comuna von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der
Vertragspartner ersetzt Comuna die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der
gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Comuna von Dritten infolge einer
Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
(5) Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schließfächer, Schränke o. ä. ist der
Vertragspartner selbst verantwortlich. Comuna haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für
Garderoben wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Beendigung des Vertragsverhältnisses
(1) Der Vertragspartner hat alle Gegenstände und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und nach
Beendigung der Nutzung bzw. des Vertrags im vertragsgemäßem, mangelfreiem und
gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt und somit unverschmutzt an Comuna zurückzugeben.
Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind Comuna vollumfänglich vom
Vertragspartner zu ersetzen. Sofern nicht vom Vertragspartner vorgenommen, wird für eine
notwendige Reinigung und ggfs. notwendige Instandsetzung eines Arbeitsplatzes eine
pauschale Gebühr in Höhe von 150 € je Arbeitsplatz berechnet.
(2) Der Vertragspartner hat sämtliche Schlüssel, Anlagen, Einrichtungen und Zubehör an Comuna
zurückzugeben. Zurückgelassene Gegenstände kann Comuna auf Kosten des Vertragspartners
einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Werden zurückgelassene
Gegenstände nicht nach einmaliger schriftlicher Aufforderung binnen sechs Wochen durch
den Vertragspartner abgeholt, behält sich Comuna das Recht vor, diese kostenpflichtig zu
entsorgen.
(3) Gibt der Vertragspartner den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er gegenüber
Comuna für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind.
§ 11 Geschäftsadresse
(1) Mit der von Comuna bestätigten Buchung des Services „Geschäftsadresse“ über die
Spacebring App erwirbt der Vertragspartner das Recht, während der Vertragslaufzeit im
Geschäftsverkehr die zur Verfügung gestellte Anschrift „Provinzstraße 57, 13409 Berlin oder
Ollenhauerstraße 15, 13403 Berlin“ als Geschäftsadresse zu nutzen. Der Vertragspartner
erwirbt darüber hinaus die Befugnis, die Adresse bei allen sonstigen geschäftlichen
Anmeldungen und Eintragungsersuchen (z.B. Handelsregistereintragung) und z.B. im
Impressum einer Website oder auf dem Geschäftspapier als alleinige Geschäftsanschrift
anzugeben.
(2) Preise und Leistungen des durch Comuna angebotenen Zusatzservices „Geschäftsadresse“
sind der Tarifliste auf https://comuna-coworking.de/ oder der App zu entnehmen.
(3) Zur Nutzung des Zusatzservices „Geschäftsadresse“ ist ein Gewerbeschein zwingend
erforderlich. Dieser ist Comuna bei der erstmaligen Anmeldung im Coworking Space durch
den Vertragspartner vorzulegen. Comuna behält sich das Recht vor, eine Abschrift oder Kopie
der Gewerbeanmeldung des Vertragspartners zur Dokumentation anzufertigen. Der
Vertragspartner hat des Weiteren zu beachten, dass die von Comuna zur Verfügung gestellte
Geschäftsadresse so lange nicht zur Gewerbeanmeldung und zur Begründung einer
Zuständigkeit des Finanzamts genutzt werden darf, bis der Vertrag wirksam zustande
gekommen ist.
(4) In jeglichen Fällen ist dem Vertragspartner die Nutzung der Geschäftsadresse über das Ende
des Vertragsverhältnisses hinaus untersagt. Bei unbefugter Weiternutzung der
Geschäftsadresse über einen Zeitraum von sechs Wochen nach Vertragsende hinaus, kann
Comuna eine Strafzahlung von 500 EUR netto pro Monat in Rechnung stellen. Comuna behält
sich darüber hinaus rechtliche Schritte vor.
(5) Der Vertragspartner hat selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass durch die Nutzung der
Geschäftsadresse die handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen rechtlichen oder
tatsächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme bzw. Fortführung seiner geschäftlichen
Aktivitäten sowie eventuell angestrebten Handelsregistereintragungen oder sonstigen
Genehmigungen erfüllt sind. Comuna übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
(6) Es handelt sich dabei ausschließlich um eine Geschäftsadresse. Eine Anmeldung als
Meldeadresse für Privatpersonen ist ausgeschlossen.
§ 12 Posthandling
(1) Comuna nimmt auf Wunsch bzw. nach erfolgreicher Buchung die Post von Mietern der
Geschäftsadresse entgegen und stellt die eingehende Post zur Abholung in bereitgestellten
Postschließfächern im Coworking Space des Comuna bereit.
(2) Eine Entgegennahme von Postsendungen durch Comuna ist ausdrücklich nur während der
Geschäftszeiten (Montag – Freitag zwischen 9 und 17 Uhr) möglich. Eine gesonderte
Verständigung des Vertragspartners über eingehende Sendungen findet nach Absprache
statt.
(3) Amtliche Sendungen (Betreibungsurkunden, Gerichtsurkunden usw.) werden durch Comuna
nur nach vorgängiger schriftlicher Ermächtigung entgegengenommen. Comuna behält sich in
jedem Fall vor, die Annahme solcher Sendungen zu verweigern.
(4) Pakete, welche durch die Deutsche Post ausgeliefert werden, werden – sofern sie ein Gewicht
von 2 kg nicht übersteigen – angenommen. Pakete mit einem Gewicht über 2 kg oder Pakete,
welche durch Kurierdienste o.ä. ausgeliefert werden, bedürfen einer Avisierung durch den
Kunden und werden nur nach Absprache angenommen.
(5) Die Weiterleitung von Post und Paketen durch Comuna an eine andere Adresse als die
gemietete Geschäftsadresse ist nicht möglich. Dem Vertragspartner steht es frei, auf eigene
Initiative und Rechnung einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen. Vereinbarungen über
Postlagerung werden separat getroffen und nur nach Beantragung bei Comuna.
(6) Unfrankierte oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen. Dies
gilt ebenso für Nachnahme-Pakete, die ohne Hinterlegung entsprechender Kosten und
Absprache geliefert werden.
(7) Comuna übernimmt keine Haftung für die Annahme und den Versand von Post. Sollte ein
Brief oder Paket nicht zugestellt werden können oder auf dem Versandweg verloren gehen,
übernimmt Comuna keine Haftung. Etwaige Haftungsansprüche, welche sich auf Schaden
materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der
dargebotenen Dienstleistungen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern
kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
(8) Comuna nimmt sich heraus, Briefe maximal 4 Monate zu lagern. Nach Ablauf dieser Frist und
nicht reagieren auf unsere Benachrichtigung, werden die Briefe entweder kostenpflichtig an
eine hinterlegte Adresse gesendet oder vernichtet.
§ 13 Schließfächer
(1) Das Schließfach, das über verschiedene Pakete erworben wird, hat der Vertragspartner das
Recht, während der Vertragslaufzeit das ihm zugewiesene Schließfach im Coworking Space
von Comuna zu nutzen. Stehen zu einem gewünschten Zeitpunkt keine Schließfächer zur
Verfügung, so besteht kein Anspruch auf Bereitstellung seitens Comuna.
(2) Der Verlust des im Rahmen einer Mitgliedschaft ausgehändigten Schlüssels zur Nutzung der
Schließfächer ist unverzüglich zu melden. Bei Verlust des Schlüssels werden dem
Vertragspartner 30 € netto in Rechnung gestellt. Schuldhafter Zahlungsverzug des
Vertragspartners berechtigt Comuna zur Verweigerung des Zugangs zu den Räumlichkeiten,
bis der Rückstand ausgeglichen ist.
(3) Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Schließfach pfleglich zu behandeln, sauber zu
halten und keine gefährlichen sowie verderblichen Stoffe zu verschließen. Zum Vertragsende
ist das Schließfach zu leeren und ggfs. zu reinigen.
(4) Comuna ist im Besitz eines Hauptschlüssels und jederzeit berechtigt, das Schließfach bei
Gefahr ohne Zustimmung des Vertragspartners zu öffnen. Bei Vandalismus und grober
Sachbeschädigung an der Schließfachanlage wird der Verursacher haftbar gemacht und
Comuna ist jederzeit berechtigt, die bestehenden Vertragsverhältnisse fristlos zu kündigen.
§ 14 Drucker
(1) Der Vertragspartner hat im Rahmen einer abgeschlossenen Mitgliedschaft die Möglichkeit,
von Comuna bereitgestellte Drucker zu nutzen. Gegebenenfalls muss eine Zugangssoftware
installiert werden, für deren Funktionsfähigkeit Comuna keine Garantie übernimmt.
(2) Preise und Leistungen der durch Comuna angebotenen Druckdienstleistungen sind der
Tarifliste auf https://comuna-coworking.de/ und der App zu entnehmen.
§ 15 Seminar- und Konferenzräume
(1) Mit der von Comuna bestätigten Buchung des Zusatzservices „Seminarraum“ oder
„Konferenzraum“ über die App erwirbt der Vertragspartner das Recht, während der
reservierten Zeiten einen Seminar- oder Konferenzraum im Comuna anzumieten. Diese
Räume können mit Dritten (z. B. Kunden, Geschäftspartner) während der reservierten Zeiten
genutzt werden.
(2) Preise, Leistungen, Größe und Ausstattung der durch Comuna angebotenen Seminar- und
Konferenzräume sind der Tarifliste auf https://comuna-coworking.de/ oder der App zu
entnehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
1) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich
vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche
aller Art.
2) Comuna behält sich Änderung und Ergänzungen der AGB vor. Mitglieder werden umgehend
informiert, wenn sich die AGB ändern.
3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder rechtsfähige
Personengesellschaft so ist ein ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit dem Vertrag Berlin. Es gilt deutsches Recht.
4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.